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Der Kleingartenverein

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und betreiben eine  von insgesamt 85 Kleingartenanlagen im Großraum München.

Wir wollen einen Beitrag zur Erholung und Gesunderhaltung der Bevölkerung leisten.

Wir bieten Interessenten ein erschwingliches Fleckchen Grün, als Ausgleich für ein Leben in der Großstadt.

Wir ermöglichen unseren Mitgliedern damit eine enge Verbindung von Mensch und Natur.

Die Kleingartenanlage​



Fakten: Unsere Anlage, gelegen im Nordosten Münchens, besteht seit 1974. Mittlerweile umfasst sie über 300 Gärten und ist damit die zweitgrößte Kleingartenanlage im Großraum München.



Philosophie: Leben und Leben lassen.

Der eine sucht Erholung und Ruhe im Grünen als Ausgleich zum städtischen Alltag, der andere die Bewegung an der frischen Luft. Der nächste freut sich an Flora und Fauna und tut alles für den Erhalt der Artenvielfalt. Wir glauben - mit ein bisschen Rücksichtnahme kommt bei uns jeder auf seine Kosten.

 

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Die Kleingärtner

 

Unsere Mitglieder: Alte, Junge, Dicke, Dünne, geboren in München, oder weit gereist - ganz egal, bei uns sind alle Gartenfreunde herzlich willkommen.

 

Gemeinschaft: Wir arbeiten zusammen, wir feiern zusammen.

Durch unsere Gemeinschaftsdiente halten wir die Anlage in Schuss. Bei gemeinsamen Festen pflegen wir Kontakte und genießen die Freizeit.

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Verantwortung: Unsere Gärten sind Nutzgärten, innerhalb einer öffentlichen Grünanlage unter Regie der Landeshauptstadt München, Abt. Gartenbau sowie des Kleingartenverbands München e.V. Jeder unserer Gärten ist als Kleingarten primär zum Anbau von Obst und Gemüse bestimmt.

Unser Vorstand

Vorsitzende

Rosa Maria Schrodt

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E-Mail: kgv.no74@gmail.com

2. Vorsitzender

 

​Klaus-Dieter Ahrberg

E-Mail: kgv.no74@gmail.com

Schriftführer

 

interims siehe stellv. Schriftführerin

E-Mail: kgv.no74@gmail.com

 

stellv. Schriftführer

​

 

Deniz Seval-Yilmaz

 

Kassierin

​

Melanie Loferer

E-Mail: kgv.no74@gmail.com

stellv. Kassierin

 

Angela Baumgart

 

Unsere Beiräte und Wasserwarte

Beirat

 

Karl Gebhard
(auch Mitarbeit als Wasserwart)

 

 

Beirat

 

Günter Röslhuber

Beirat

​

Mate Serdarusic

(auch Gerätewart)

 

Beirat

​

Helmut Röslhuber

 

Beirat

 

Hermann Harbeck

 

Fachberater

 

Mario Becherer

​

Daniel Schumacher

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Martin Babel

Wasserwart

 

Karl Gebhard

 

 

Gerätewarte

 

Horst Drotleff und

Mate Serdarusic

 

 

Chronik

Die Anfänge

 

Die Kleingartenanlage "Nord-Ost 74 e. V." wurde im Jahr 1974 konzipiert, um früheren Pächtern aus der Kleingartenanlage "Karl-Freytag-Land", die wegen des Klinikbaues Bogenhausen weichen mussten, Ersatzland zu schaffen und um der allgemein großen Nachfrage nach "Schrebergärten" zu begegnen.

 

Im Jahre 1975 wurden dann die ersten 110 Gärten erstellt.

 

Der Ausbau

 

1979 kamen weitere 68 Parzellen hinzu, bevor schließlich mit der zweiten Erweiterung im Jahre 1983 die Gartenanlage auf 301 Gärten anwuchs, und so zur zweitgrößten Kleingartenanlage Münchens wurde.

 

Am 27.04.1978 wurde der Kleingartenverein als gemeinnütziger Verein im Registergericht eingetragen.

 

Der Feinschliff

 

Zur Förderung des Vereinslebens wurden schließlich in Eigenregie im Jahre 1992 ein Vereinshaus und eine Toilettenanlage errichtet.

 

Im Jahr 2001 vollzogen sich dann die bisher letzten Baumaßnahmen, nämlich die Errichtung einer Behindertentoilette und der Bau eines Traktorschuppens zur Unterbringung unseres mittlerweile angeschafften Traktors und unserer Häckselmaschine.

 

Offizielles

Die Satzung

 

Als eingetragener Verein nimmt der Kleingartenverein

Nord-Ost 74 e. V. selbständig und unter seinem Namen am Rechtsleben teil.

 

Eine Satzung ist also die "Verfassung des Vereins", die jedes Mitglied lesen und anwenden sollte.

 

Die Mitglieder sollten beachten, dass die Vereinssatzung für sie von besonderer Bedeutung ist; sie ist sozusagen das "Grundgesetz" ihres Vereins.  

 

(--> Download für Mitglieder im internen Bereich)

Die Gartenordnung

 

Zum Wahren und Fördern des Kleingartengedankens, im Interesse des ordnungsgemäßen Erhaltens und Bewirtschaftens der Kleingartenanlagen sowie für das Gewährleisten der Ruhe und Erholung ist jeder Kleingärtner verpflichtet, die Bestimmungen der allgemeinen Pachtbestimmungen und der Gartenordnung zu beachten und einzuhalten.

 

(--> Download für Mitglieder im internen Bereich)

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